Einzelpsychotherapie

Grundsätzlich soll in der Psychotherapie nichts gegen Ihren Willen und alles nur mit Ihrem informierten Einverständnis geschehen. Ziel der Psychotherapie ist unter anderem eine zunehmend bessere Selbstbestimmung, es soll daher nichts über Ihren Kopf hinweg gestaltet werden. Allerdings bedeutet dies zugleich, dass der Erfolg einer Therapie auch von Ihrer Eigeninitiative abhängen wird. In der Therapie versuchen wir gemeinsam zu verstehen, worin Ihre Probleme genau bestehen, welche Motive und Bedürfnisse damit verbunden sind und wie diese aus Ihrer individuellen Biografie hervorgehen. Wir werden bedeutsame zwischenmenschliche Situationen aus Ihrem Leben emotional vergegenwärtigen und diese gemeinsam in Bezug auf Ihre aktuelle Lebenssituation besprechen. Ich werde Sie auf Widersprüche in Ihrem Leben aufmerksam machen und Sie dabei unterstützen, diese zu bewältigen. Mit Blick in die Zukunft wird es zudem wichtig sein, herauszufinden, welche Wünsche Sie in Bezug auf Ihr Leben haben und welche Ziele Sie noch verwirklichen wollen.

Eine Kurzzeittherapie umfasst 12 bis 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie 60 bis 100 Sitzungen (Einzelbehandlung: je 50 Minuten, Gruppenbehandlung: je 100 Minuten). Bei privaten Krankenkassen gibt es zum Teil andere Vereinbarungen, die Sie Ihrem Vertrag entnehmen oder bei der Kasse erfragen können. Eine Kurzzeittherapie bietet sich für die Bewältigung akuter Krisen oder schwieriger Schwellensituationen an wie Prüfungssituationen, Verlust eines Menschen und Trennungen. Eine Langzeittherapie ist immer dann sinnvoll, wenn die Probleme schon längere Zeit bestehen bzw. jemand sein Leben grundsätzlicher verändern möchte.

Beantragung und Kostenübernahme:
• Gesetzliche Krankenversicherungen
• Private Krankenversicherungen
• Beihilfe (Die Kosten werden meist anteilig durch die Beihilfestelle und die private Krankenkasse übernommen)
• Bundeswehr (Kostenübername durch die Bundeswehr übernommen, bitte ärztliche Überweisung mitbringen; San/bw/0218/V)
• Bundespolizei (Kostenübername: Heilfürsorgestelle Bundespolizei)
• Selbstzahler:innen (Stundensatz siehe unten)

Die Abrechnung der Therapiekosten erfolgt in der Regel nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) bzw. der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) analog GOÄ nach dem üblichen 2,3-fachen Steigerungssatz:

EBM LeistungEuro
35151Psychotherapeutische Sprechstunde
(50 Minuten)
108,48
35151Probatorische Sitzung
(TfP, 50 Minuten)
81,47
35140Biographische Anamnese81,24
35131 Bericht an den/die Gutachter:in (LZT)67,91
35405 Einzelbehandlung (TfP, 50 Minuten)108,14
35518 Gruppenbehandlung, 8 Personen
(TfP, LZT, 100 Minuten)
65,27
Stand Oktober 2023, ohne Gewähr